Ab dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machen – Jobcenter SHK

Ab dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machen

Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf  Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter. Einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II in deutsch und ukrainisch finden Sie hier zum Download oder im Service Bereich auf unserer Webseite.

Ab dem 01.06.2022 betreut das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).


Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die geflüchteten Menschen aus der Ukrainie erhalten zudem Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Leistungsbezug, zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen finden Sie im Service Bereich unserer Webseite in deutscher und ukrainischer Sprache.

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