Neukunden – Jobcenter SHK

Neukunden

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld ?

Sofern Ihr Einkommen / Vermögen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreicht (Hilfebedürftigkeit), Sie mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können (Erwerbsfähigkeit), Sie mindestens 15 Jahre alt sind, keine Altersrente beziehen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Saale-Holzland-Kreis haben, können Sie in unserem Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen. 


In die Berechnung des Bürgergeldes sind sogenannte vorrangige Leistungen einzubeziehen, die von Ihnen umgehend zu beantragen sind.

Solche vorrangigen Leistungen sind z.B.:

Ab wann werden meine Leistungen berechnet ?

Die Antragsstellung wirkt grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück.

Beispiel 1: Die Antragstellung findet am 20.02.2022 statt. Die Berechnung erfolgt zum 01.02.2022.


Dies gilt nicht, wenn Sie ausdrücklich einen anderen Tag des Leistungsbeginns wünschen.

Beispiel 2: Die Antragstellung findet am 20.02.2022 statt. Sie wünschen die Berechnung zum 01.03.2022, sodass die Antragstellung ab den 01.03.2022 wirkt.

Beispiel 3: Die Antragstellung findet am 20.02.2022 statt. Sie wünschen die Berechnung zum 20.02.2022, sodass die Antragstellung ab den 20.02.2022 wirkt.

Wie kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen ?

Für die Berechnung des Bürgergeldes werden einige Angaben benötigt und es müssen alle entsprechenden Nachweise vorliegen. Ihnen stehen verschiedene Formen der Antragstellung zur Verfügung

1. Digitaler Hauptantrag

Als einfache und schnelle Form empfehlen wir Ihnen die digitale Antragsstellung. Über die Verlinkungen in der Antragsstrecke finden Sie weitere Anlagen, die wir für eine Bearbeitung benötigen.

Sofern ergänzende Angaben oder Unterlagen erforderlich sein sollten, setzen wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung. Für einen zügigen Kontakt empfehlen wir Ihnen, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) im Antragsformular zu hinterlegen.

2. Übermittlung in Papierform

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die Antragsformulare und Nachweise in Papierform abzugeben. Hierzu können Sie die Unterlagen aus dem Formularcenter herunterladen, ausdrucken und anschließend entsprechend ausfüllen. Folgender Unterlagen benötigen wir:

  • Hauptantrag
  • Anlage WEP (jeweils für alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahre)
  • Anlage KI (jeweils für  die Kinder bis 14 Jahre)
  • Anlage Einkommenserklärung EK (für jede Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahre)
  • Anlage Kosten der Unterkunft (KdU)
  • Kopien der Personalausweise und der Krankenversicherungskarten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • weitere Nachweise, z.B. Lohnbescheinigung, Mietvertrag etc.

Bitte werfen Sie die Unterlagen in unseren Briefkasten oder senden Sie den Antrag, die Anlagen und die Nachweise an :

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis

Fabrikstraße 32

07607 Eisenberg

3. Telefonische Antragstellung

Wir stehen Ihnen gern auch telefonisch unter der Rufnummer 036691 49 102 zu unseren Servicezeiten zu Ihrer Verfügung.

Montag bis Freitag   08.00 bis 13.00 Uhr
sowie Dienstag        14.00 bis 16.00 Uhr
und Donnerstag       14.00 bis 18.00 Uhr


In dem Telefongespräch erhalten Sie alle notwendigen Informationen auf Ihre persönliche und finanzielle Situation bezogen. Bitte planen Sie für dieses Gespräch ausreichend Zeit ein.

Die erforderlichen Unterlagen senden wir Ihnen - sofern gewünscht -  zu.



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Was passiert nach meiner Antragstellung ?

Sofern weitere Angaben oder Unterlagen zu Ihrem Leistungsantrag erforderlich sein sollten, setzen wir uns mit Ihnen umgehend telefonisch oder schriftlich in Verbindung.

Um keine wertvolle Zeit für die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu verlieren, erfolgt zeitnah zudem eine Erstberatung durch die Arbeitsvermittlung.

Hierbei geht es u.a. um folgende Inhalte:

  • Erfassung der Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Informationen über Ihre Rechte und Pflichten,
  • Informationen über verschiedene Unterstützungsangebote (Reisekosten/Bewerbungskosten),
  • Stellensuche bzw. Unterbreitung von Stellenangeboten.
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