Neukunden
Einen Neuantrag auf Arbeitslosengeld II stellen Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen sicherstellen können, und innerhalb der letzten drei Monate keine Leistungen nach dem SGB II bezogen haben.
Waren Sie vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig, ist vor Beantragung von Arbeitslosengeld II der Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit zu prüfen. Wenn Sie die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I nicht erfüllen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit eine Negativbescheinigung ausgestellt. Dieser Nachweis ist dem Jobcenter zwingend vorzulegen.
Folgende vier Bereiche durchlaufen Sie bei der Neuantragstellung:
Waren Sie vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig, ist vor Beantragung von Arbeitslosengeld II der Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit zu prüfen. Wenn Sie die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I nicht erfüllen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit eine Negativbescheinigung ausgestellt. Dieser Nachweis ist dem Jobcenter zwingend vorzulegen.
Antragstellung:
Folgendes Video erläutert Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zum Jobcenter.Folgende vier Bereiche durchlaufen Sie bei der Neuantragstellung:
1. Schritt: Empfang Jobcenter
Ihr erster Weg bei der Neuantragstellung führt Sie an den Empfang. Hier werden Sie bei den Mitarbeitern der Eingangszone angemeldet und erhalten den Antragsfragebogen.Der Fragebogen ist von Ihnen vollständig auszufüllen, damit im Antragsservice (Schritt 3) Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II geprüft werden kann.
Empfang, Jobcenter
2. Schritt: Eingangszone Jobcenter
In der Eingangszone werden die Daten der gesamten Bedarfsgemeinschaft (z.B. Anschrift, Telefonnummer, beruflicher Lebenslauf) neu erfasst oder auf Aktualität überprüft, wenn diese bereits vorliegen.Wartezone, Jobcenter
Anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens wird geprüft ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht oder ob Ablehnungsgründe (Einkommen, Vermögen, Ausschlusstatbestände, usw.) vorliegen. Es wird gemeinsam mit Ihnen das Arbeitslosengeld II - Antragsformular einschließlich der Zusatzblätter passend auf Ihren persönlichen Fall zusammengestellt und besprochen.
Sollte sich im Gespräch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II ergeben, können Sie eine Verzichtserklärung abgeben und das Antragsverfahren ist damit beendet.
Für die spätere Abgabe Ihrer Antragsunterlagen haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin im Antragsservice zu vereinbaren. Dieser ist immer dienstags oder donnerstags möglich.
Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn alle Nachweise zu diesem Termin vollständig vorliegen. Sollten beim ausfüllen der Unterlagen Fragen auftreten hilft Ihnen dieses Erklär-Video weiter.
Im Gespräch werden folgende Inhalte besprochen:
Wichtig:
Da es sich hierbei um eine Prüfung eines individuellen Antrages handelt, ist ein ausführliches und umfangreiches Beratungs- und Antragsverfahren erforderlich. Dies kann abhängig vom individuellen Fall und dem momentanen Kundenaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie daher ca. 2 bis 3 Stunden ein.
Diese Leistungen sind z.B.:
3. Schritt: Leistungscheck im Antragservice
Im Antragservice werden Sie umfassend zu Ihren Fragen zum Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II beraten.Anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens wird geprüft ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht oder ob Ablehnungsgründe (Einkommen, Vermögen, Ausschlusstatbestände, usw.) vorliegen. Es wird gemeinsam mit Ihnen das Arbeitslosengeld II - Antragsformular einschließlich der Zusatzblätter passend auf Ihren persönlichen Fall zusammengestellt und besprochen.
Sollte sich im Gespräch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II ergeben, können Sie eine Verzichtserklärung abgeben und das Antragsverfahren ist damit beendet.
Für die spätere Abgabe Ihrer Antragsunterlagen haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin im Antragsservice zu vereinbaren. Dieser ist immer dienstags oder donnerstags möglich.
Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn alle Nachweise zu diesem Termin vollständig vorliegen. Sollten beim ausfüllen der Unterlagen Fragen auftreten hilft Ihnen dieses Erklär-Video weiter.
4. Schritt: Sofortvermittlung
Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, erfolgt nun eine Erstberatung durch die Arbeitsvermittlung.Im Gespräch werden folgende Inhalte besprochen:
- Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Informationen über Ihre Rechte und Pflichten,
- Informationen über verschiedene Unterstützungsangebote (Reisekosten/Bewerbungskosten),
- Stellensuche oder Unterbreitung von Stellenangeboten.
Wichtig:
Da es sich hierbei um eine Prüfung eines individuellen Antrages handelt, ist ein ausführliches und umfangreiches Beratungs- und Antragsverfahren erforderlich. Dies kann abhängig vom individuellen Fall und dem momentanen Kundenaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie daher ca. 2 bis 3 Stunden ein.
Vorrangige andere (Sozial-) Leistungen
Vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II sind sogenannte vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger zu beantragen.Diese Leistungen sind z.B.:
- Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit)
- Kindergeld & Kinderzuschlag (Familienkasse) *** Über den KiZ-Lotse der Familienkasse kann man sich umfassend über den Kinderzuschlag informieren und diesen auch beantragen.***
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
- Renten aller Art (Rententräger)
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
- Elterngeld (Elterngeldstelle)
- Berufsausbildungsbeihilfe - BAB (Agentur für Arbeit)
- Krankengeld (Krankenkasse)
- Wohngeld (Wohngeldstelle)