BCA – Jobcenter SHK

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip gemäß § 1 SGB II für die Jobcenter definiert. Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen bei der Umsetzung sämtlicher Leistungen der Arbeitsförderung berücksichtigt werden. Hierzu ist gem. § 18e SGB II eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestellt.
 

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Eine zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte des Jobcenters in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beraten und zu unterstützen. Dabei soll im Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Außerdem sollen mit speziellen Frauenfördermaßnahmen die beruflichen Chancen von Frauen verbessert und bestehende Benachteiligungen korrigiert werden.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt und beraten erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeiten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich der Jobcenter zusammen.

Angebote

Im Rahmen von Gruppeninformationsveranstaltungen und Einzelberatungen (Termine nach Vereinbarung) soll geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt und die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden.

Die genannten Angebote beinhalten insbesondere Informationen zum beruflichen Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt nach der Familienphase sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kontakt

Christina Haferung

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis


Telefon: + 49 36691 49-246

E-Mail: Jobcenter-Saale-Holzland-Kreis.bca@jobcenter-ge.de
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