Geld – Jobcenter SHK

Geld

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Bürgergeld bezeichnet.
 
Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten:
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
  • Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
  • Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.

Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema Bürgergeld finden Sie hier.
 
Im diesem Video erfahren Sie, wie sich das Bürgergeld zusammensetzt und wie die einzelnen Teile des Bescheides zu verstehen sind.
Sollten trotzdem noch Fragen zum Bescheid offen bleiben, können die Sie sich auch weiterhin gerne an uns wenden.
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