Arbeitnehmer – Jobcenter SHK
Wartebereich Vermittlung 1. OG, Jobcenter

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Arbeitsvermittlung

Wir wollen Ihnen helfen, finanziell unabhängig zu werden. Das können Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung erreichen. Dabei helfen Ihnen unsere Integrationsfachkräfte. Rund um das Thema Beratung und Vermittlung ist der Arbeitsvermittler Ihr direkter Gesprächspartner bei uns im Jobcenter. 

Dieser begleitet Sie auf dem Weg in eine Arbeitsaufnahme. Gemeinsam haben Sie ein Ziel: Ihren (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben!

Zum Erreichen dieses Zieles erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler einen Plan. Ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten fließen dort mit ein, ebenso können für Sie notwendige Hilfen herausgearbeitet werden. Manchmal müssen Talente auch erst entdeckt werden, eröffnen sich erst in den Gesprächen. Lassen Sie sich darauf ein.

Der Arbeitsvermittler versteht sich als Partner und "Manager in sozialen System". Er
  • berät und koordiniert erforderliche Teilschritte,
  • bezieht Ihre Lebenssituation und die vorhandenen sowie aufzubauenden Netzwerke ein, 
  • unterbreitet Ihnen Arbeits- oder Ausbildungsvorschläge,
  • vereinbart mit Ihnen entscheidende/wichtige Förderleistungen,
  • schließt mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung ab, 
  • hält Sie über Bildungsangebote und Hilfeleistungen auf dem Laufenden,
  • unterstützt Sie, wenn persönliche Schwierigkeiten der Arbeitsaufnahme entgegenstehen.

Wichtig ist: Eine erfolgreiche Vermittlung kann nur gelingen, wenn sich beide Seiten aktiv einbringen.

Informieren Sie sich in unserem Video „Jobcenter – das Erstgespräch“, was Ihr Arbeitsvermittler gemeinsam mit Ihnen klären kann und wie die nächsten Schritte aussehen.

Im Video „Jobcenter – das Folgegespräch“ erfahren Sie, was wir in den Folgeterminen mit Ihnen besprechen und planen.


Fallmanagement

Der Fallmanager hält einen sehr engen Kontakt mit dem Kunden. Dies kommt in der Regel den Personen zugute, die verschiedene Problemlagen aus dem persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Bereich haben. Voraussetzung für eine Betreuung durch einen Fallmanager ist eine realistische Integrationsprognose für den ersten Arbeitsmarkt. Neben dem Fallmanagement können in besonders schwierigen Lebenssituationen weitere Helfer unterstützen.

Wo kann das Fallmanagement mit Ihrer aktiven Beteiligung Unterstützung und Hilfe bieten?

  • bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen
  • bei Suchtproblemen
  • bei Wohnungsproblemen
  • nach Haftentlassung
  • bei Migrationsproblemen
  • bei Schul- und Ausbildungsabbruch
  • bei familiären Problemen
  • sowie weiteren individuellen Bedarfen

Mit welchen Organisationen und Netzwerken arbeiten Fallmanager dabei zusammen?

  • Ärztlicher Dienst
  • allgemeine und soziale Dienste
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatungsstellen
  • psychosoziale Beratungsstellen
  • Selbsthilfegruppen
  • (Tages-)Kliniken
  • Bildungsträger


Leistungen der Arbeitsvermittlung

Sie können Leistungen zur Anbahnung bzw. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses folgende Kosten beantragen.

  • Bewerbungskosten
  • Mobilitätskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
  • Ausrüstungsbeihilfe
  • Reisekostenbeihilfe
  • Fahrkostenbeihilfe
  • Trennungskostenbeihilfe
  • Umzugskostenbeihilfe

Diese Kosten müssen vor dem Ereignis beantragt werden!

Die Anträge erhalten Sie bei Ihrem Vermittler, in der Eingangszone oder über das Service Center.

Ortsabwesenheit

Die Ortsabwesenheit ist für maximal 21 Kalendertage im Kalenderjahr möglich. Dazu muss jedoch vorher die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden. Die Zustimmung wird im Regelfall erteilt, wenn im geplanten Zeitraum keine konkreten Aktivitäten zur Eingliederung in Arbeit geplant sind. Nach der Rückkehr sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zurückzumelden.

Eine unerlaubte Ortsabwesenheit oder eine verspätete Rückmeldung führt im Regelfall zum Wegfall und zur Rückforderung des Arbeitslosengeldes II.