Bürgergeld – Jobcenter SHK

Informationen zum Bürgergeld

Die Bundesregierung hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu einem modernen Bürgergeld weiterentwickelt. Das neue Bürgergeld-Gesetz ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten und wurde in zwei Schritten umgesetzt. Der erste Schritt wurde zum 01. Januar 2023 vollzogen, der zweite Schritt folgte zum 01. Juli 2023.

Die aktuellen Regelsätze ab 01. Januar 2024 können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen.  Aktuelle Informationen zum Bürgergeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden. Sie finden dort auch die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Bürgergeld-Gesetz. Zusätzlich können Sie sich im Bürgergeld Lexikon der Bundesagentur für Arbeit über alle Einzelheiten zum Bürgergeld informieren.

Hier können Sie jetzt einen Neuantrag auf Bürgergeld stellen. Sie können sich mit einer gültigen Benutzerkennung der Bundesagentur für Arbeit sofort anmelden. Anderenfalls ist zunächst eine Registrierung mit einer gültigen E-Mail Adresse erforderlich.
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Fragen und Antworten zum Bezug von Bürgergeld

Das Grundgesetz garantiert Artikel 1 ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z. B.durch lange oder chronische Krankheit. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar,sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Quelle: www.bmas.de