Organisation
Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Saale-Holzland-Kreis haben die Träger Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Saale-Holzland-Kreis eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende gebildet. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach dem SGB II wahr.
Stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis ist Frau Sindy Koska.
Geschäftsführung
Geschäftsführerin des Jobcenter Saale-Holzland-Kreis ist Frau Diana Karadzhova-Beyer.Stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis ist Frau Sindy Koska.
Organigramm
Trägerversammlung
In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Jena und des kommunalen Trägers Landratsamt je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.Die gemeinsame Einrichtung (gE) kann nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II Aufgaben durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.
Für die Entscheidung, ob und ggf. welche Aufgaben durch einen der Träger wahrgenommen werden, ist nach § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II die Trägerversammlung der gE zuständig.
Die durch Beschluss der Trägerversammlung an die Bundesagentur für Arbeit übertragenen Aufgaben finden Sie hier.