Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes – Jobcenter SHK

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Auch Personen die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person zusammenwohnen, können Bürgergeld erhalten. 
 
 

Regelbedarfe

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Hier finden Sie die aktuelle Tabelle zur Höhe der Leistung.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten ebenfalls Bürgergeld, wenn  in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt.
 

Mehrbedarfe

 Bedarfe für besondere Lebenslagen, die nicht durch die Regelleistungen abgedeckt sind, können bei Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden:
  • für Schwangere,
  • für Alleinerziehende,
  • für Menschen mit Behinderungen, die bestimme Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten,
  • für kostenaufwändige Ernährung (mit ärztlicher Bescheinigung),
  • dezentrale Warmwasseraufbereitung.
 
Neben den o.g. Mehrbedarfen können bei Vorlage entsprechender Nachweise besondere Bedarfe gewährt werden.

Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen können vom Jobcenter erbracht werden, wenn sie notwendig sind, z. B. für die Wohnungserstausstattung oder bei Schwangerschaft und Geburt.
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