FAQ - Fragen und Antworten
Die vollständigen Kontoauszüge des letzten Monates sind bei der Weiterbeantragung von Leistungen dem jeweiligen Antrag als Kopie beizufügen. Bitte reichen Sie keine Originale ein.
Im Einzelfall kann das Jobcenter auch Kontoauszüge für weitere Monate von Ihnen abfordern.
Ihre eingereichten Unterlagen werden gescannt und in einer elektronischen Akte abgelegt und gespeichert.
Die Papierunterlagen werden nach Überführung in die elektronische Akte und einer Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Beitragsservice
50656 Köln
Ausnahmen bilden z.B. schwankendes Einkommen und unangemessene Miete (dann 6 Monate).
Außerhalb, aber auch innerhalb der Öffnungszeiten können Sie zur Vermeidung langer Wartezeiten folgende Möglichkeiten nutzen:
- Per E-Mail: auch hier findet eine tägliche Leerung und Weiterleitung an den Fachbereich statt
- Per Fax: auch hier findet eine tägliche Leerung und Weiterleitung an den Fachbereich statt.
- über unseren Postfachservice
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Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können online ausgefüllt und eingereicht werden (nach dem Aufrufen der Startseite auf "Anmelden" klicken)
- Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis oder selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen,
- Kindergeld,
- Kapital- und Zinserträge,
- Renten jeder Art,
- einmalige Einnahmen (z. B. Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Eine Pflichtverletzung liegt z.B. vor, wenn Sie
- keine ausreichenden Eigenbemühungen nachweisen können,
- eine zumutbare Arbeit/Ausbildung/Arbeitsgelegenheit/geförderte Arbeit ablehnen,
- die Teilnahme an einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme verweigern, abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben,
- Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen.
oder Sie stellen und versenden den Antrag direkt online.
Informieren Sie bitte sofort das Jobcenter und reichen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages gemeinsam mit der Veränderungsmitteilung ein.
Sie können diese Änderung schnell und bequem online mitteilen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber oder entnehmen ihrem Arbeitsvertrag, wann und in welcher Höhe Sie die erste Lohnzahlung erhalten, und geben Sie diese Information auf der Veränderungsmitteilung an. Dies hat Einfluss auf das Ende Ihres Arbeitslosengeld II – Bezuges. Wenn Sie die Zeit bis zur ersten Zahlung Ihres Arbeitgebers nicht aus eigenen Mitteln überbrücken können, kann Ihnen das Jobcenter ggf. helfen. Nehmen Sie dann so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf.
Sofern Ihre Miete bisher aufgrund einer Abtretungserklärung direkt durch das Jobcenter an den Vermieter überwiesen wurde, müssen Sie darauf achten, die Mietzahlung unter Umständen zukünftig (wieder) selbst sicherzustellen, z.B. durch Dauerauftrag an den Vermieter. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II aufgrund des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit nur noch in geringer Höhe besteht oder ganz wegfällt.
Sofern Ihnen aufgrund der Arbeitsaufnahme Kosten entstehen (z.B. Fahrkosten zur Arbeit, Umzug, Beschaffung von Arbeitskleidung, etc.), können diese eventuell bezuschusst werden. SEHR WICHTIG: Sie müssen diese Leistungen vor Ihrem ersten Arbeitstag beim Jobcenter beantragen. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt zu uns auf.
Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert, bleiben Sie dies auch während des Leistungsbezuges.
Die Haushaltsgemeinschaft ist etwas anderes als die Bedarfsgemeinschaft.
Die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft wohnen zusammen. Die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft gehören aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Weitere Auskünfte gibt hierzu die Broschüre.
Wenn Sie nach Erläuterung weiterhin mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Entscheidung wird dann nochmals geprüft.
Dazu haben Sie ab Zugang des Bescheides einen Monat Gelegenheit. Wenn Sie diesen Zeitraum nicht einhalten, wird Ihr Widerspruch als unzulässig verworfen.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben ist. Bitte schicken Sie Ihren handschriftlich unterschriebenden Widerspruch an das
Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
Widerspruchsstelle
Fabrikstraße 32
07607 Eisenberg
Sie können zu den Öffnungszeiten dort auch persönlich zur Niederschrift vorbeikommen. Das heißt, der Widerspruch wird für Sie verfasst und Sie unterschreiben ihn.
Schriftlichkeit ist auch gewahrt, wenn Sie den Widerspruch online unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices erheben. Hingegen ist eine Widerspruchserhebung mittels einfacher E-Mail nicht zulässig.
Am Ende eines Bescheids steht immer eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser werden Ihnen Ihre Rechte nochmals genauer erklärt.