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Auskünfte zu Zahlungen am 06.10.25 nur eingeschränkt möglich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern.

Am 6. Oktober 2025 kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu geringfügigen Einschränkungen.

Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, wie Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung oder zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen sind nur bedingt möglich.

Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (z.B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld usw.). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Eine Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist am nächsten Werktag sichergestellt.

Es empfiehlt sich, Vorsprachen und Anrufe an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten zu beschränken oder die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital zu nutzen.