Der Arbeitsmarkt im Saale-Holzland-Kreis im April 2020 – Jobcenter SHK

Der Arbeitsmarkt im Saale-Holzland-Kreis im April 2020

Corona führt zur deutlichen Eintrübung auf dem Arbeitsmarkt

„Saisontypisch würde man für April rückläufige Arbeitsmarktzahlen erwarten, doch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Einschränkungen führten zur deutlichen Eintrübung des Arbeitsmarktes. Die Anzeigen auf Kurzarbeit explodierten förmlich und auch die Arbeitslosmeldungen stiegen deutlich.  Diese Krise trifft fast ausnahmslos alle Wirtschaftsbereiche. Je länger dieser Zustand noch andauert, desto gravierender werden die Auswirkungen sein“, erläutert Holger Bock, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Jena, das Geschehen am Arbeitsmarkt.

Saale-Holzland-Kreis


2.020 Frauen und Männer waren im April 2020 arbeitslos, 175 (9,5 Prozent) mehr als im März. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Arbeitslosen um 148 Personen (7,9 Prozent).

Die Arbeitslosenquote stieg ggü. März um 0,4 Prozentpunkte auf 4,6 Prozent, im Vorjahr betrug sie 4,2 Prozent.

 

477 Personen meldeten sich im vergangenen Monat arbeitslos. Davon kamen 211 Personen direkt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, 16 aus Selbständigkeit und 9 aus Ausbildung.

Im Gegenzug beendeten 303 Personen ihre Arbeitslosigkeit, davon nahmen 132 Personen eine abhängige Erwerbstätigkeit auf.

 

Im Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) waren aktuell 960 Personen gemeldet, 87 mehr als im März und 160 (20 Prozent) mehr als vor einem Jahr.

52,5 Prozent aller Arbeitslosen werden vom Jobcenter betreut.

Im Rechtskreis SGB II - in Betreuung durch das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis -  waren 1.060 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, 88 mehr als im März. Im Vorjahresvergleich blieb die die Entwicklung noch rückläufig, -12 Person, -1,1 Prozent.

Das Jobcenter betreut 2.021 Bedarfsgemeinschaften, 209 (-9,4 Prozent) weniger als vor einem Jahr. 2.495 Menschen bezogen Arbeitslosengeld II, 218 Personen (-8 Prozent) weniger als im Vorjahr.

63 Selbständige erwerbstätige Personen beziehen seit letztem Monat Leistungen der Grundsicherung. 

Von regionalen Unternehmen und Einrichtungen wurden 97 neue Stellen gemeldet, 57,3 Prozent weniger als im März und 51 Prozent weniger als im Vorjahr.

 

Kurzarbeit

Arbeitgeber müssen spätestens am letzten Tag des Monats in dem die Kurzarbeit anfällt, der Agentur für Arbeit den Arbeitsausfall mitteilen. Dies geschieht durch eine Anzeige auf Kurzarbeit. In dieser Anzeige teilen sie auch mit, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von Kurzarbeit betroffen sind.

Im Rahmen des Verfahrens wird das Kurzarbeitergeld von dem Unternehmen ausgezahlt. Der Betrieb hat dann drei Monate Zeit, um die Erstattung zu beantragen. Denn Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung der Agentur für Arbeit. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten steht aktuell noch nicht fest, in welchen Umfang die angezeigte Kurzarbeit tatsächlich umgesetzt wird.

Im März zeigten 441 Unternehmen Kurzarbeit für 4.020 Personen an, im April 399 Unternehmen Kurzarbeit für 4.012 Personen.

Den ausführlichen Arbeitsmarktbericht finden Sie hier. Statistische Daten, die den Einfluss der Corona-Pandemie verdeutlichen, finden Sie hier.

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