Starke-Familien-Gesetz verbessert Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familien mit kleinem Einkommen werden besser unterstützt, Beantragung wird vereinfacht
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen werden seit dem 01. August im Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe noch stärker unterstützt. Mit dem neuen Gesetz verbessern sich nicht nur einige finanzielle Leistungen, sondern auch der Zugang zu den Leistungen wird vereinfacht. Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, gelten bereits mit dem Hauptantrag SGB II die entsprechenden Leistungen als beantragt (mit Ausnahme der Lernförderung).
Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt zu Bildung und Teilhabe entnehmen. Im Formularcenter stehen darüber hinaus weitere Vordrucke zum Download bereit.