Die Bundesregierung entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu einem modernen Bürgergeld weiter. Das neue Bürgergeld-Gesetz tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Nach Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes werden alle Leistungsansprüche überprüft und Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Diese Überprüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie deshalb aktuell von Anfragen zum Bürgergeld abzusehen.
Aktuelle Informationen zum Bürgergeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren. Sie finden dort auch die Antworten auf die wichtigesten Fragen (FAQ) zum Bürgergeld-Gesetz. Zusätzlich können Sie sich im Bürgergeld Lexikon der Bundesagentur für Arbeit über alle Einzelheiten zum Bürgergeld informieren.
Einen Neuantrag für das Bürgergeld bedarf es nicht. Soweit Sie bereits Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen, erfolgt eine entsprechende Umstellung automatisch.