Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben. Aktuelle Informationen zum Bürgergeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren. Sie finden dort auch die Antworten auf die wichtigesten Fragen (FAQ) zum Bürgergeld-Gesetz.
Aktuell befindet sich das entsprechende Gesetz im Gesetzgebungsverfahren. Wir bitten Sie deshalb von Anfragen zum Bürgergeld abzusehen. Einen Neuantrag für das Bürgergeld bedarf es nicht. Soweit Sie bereits Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen, erfolgt eine entsprechende Umstellung automatisch.