Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2022 – Jobcenter SHK

Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2022


Der Alg II Regelsätze steigen im Jahr 2022. Alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten monatlich 449 Euro – 3 Euro mehr als im Jahr 2021.

Auch alle andere Personen erhalten ab Januar 2022 mehr Geld.

Die neuen Regelsätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Bedarf 2022 2021   2020
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
449 € 446 €   432 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
404 € 401 €   389 €
Kinder 18 bis unter 25 Jahre 
Regelbedarfsstufe 3)
360 € 357 €   345 €
Kinder 14 bis unter 18 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
376 € 373 €   328 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
311 € 309 €   308 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
285 € 283 €   250 €
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