Erhöhung der Alg II Regelsätze zum 01.01.2021 – Jobcenter SHK

Erhöhung der Alg II Regelsätze zum 01.01.2021

Der Alg II Regelsatz steigt im Jahr 2021. Alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten monatlich 446 Euro – 14 Euro mehr als im Jahr 2020.

Für Partner in Bedarsfgemeinschaften sind 12 Euro und für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren sind 1 bis 33 Euro mehr Leistungen im Monat vorgesehen.

Die neuen Regelsätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Bedarf 2021 2020   2019
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
446 € 432 €   424 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
401 € 389 €   382 €
Kinder 18 bis unter 25 Jahre 
Regelbedarfsstufe 3)
357 € 345 €   339 €
Kinder 14 bis unter 18 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
373 € 328 €   322 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
309 € 308 €   302 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
283 € 250 €   245 €
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weiterhin werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt, z.B. für die Analyse des Nutzungsverhalten der Besucher durch Matomo. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.