UKRAINE - Informationen – Jobcenter SHK

Informationen für ukrainische Flüchtlinge

(Сторінка українською мовою)

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Ab dem 1. Juni 2022
können ukrainische Flüchtlinge Ihre Geldleistungen für den täglichen Bedarf vom Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (SHK) erhalten. Die Auszahlung durch das Landratsamt SHK endet dadurch.

Im Auftrag des Ukrainehilfe-Stabes im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis wurde eine Infobroschüre für aus der Ukraine geflüchtete Menschen erstellt. Die Broschüre gibt erste Informationen auf vielfältige Frage der Angekommenen, u.a. zur Unterbringung, Registrierung, Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern, Sozialleistungen, Gesundheitsschutz etc., und sie enthält Kontaktdaten, Hilfs- und Beratungsangebote diverser Einrichtungen und Verbände. 
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Was ist für den Bezug von Geldleistungen zu tun?

Damit Sie Geldleistungen erhalten können, müssen Sie für sich und Ihre Familienangehörigen einen (neuen) Antrag stellen.

Sie können Ihren Antrag ab sofort stellen. Auszahlungen erfolgen erst ab dem Monat Juni 2022.


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Sie wohnen über den 01.06.2022 hinaus im Saale-Holzland-Kreis.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen sind im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
  • Ihr Geld erhalten Sie am einfachsten durch eine Überweisung auf ein Bankkonto. Haben Sie noch kein Konto? Dann empfehlen wir eine Kontoeröffnung bei einer Bank ihrer Wahl.


Wie kann eine Antragstellung genau erfolgen ?

1. Möglichkeit:

Füllen Sie die Formulare für den Hauptantrag aus und senden Sie diese ausgefüllt per Post an:

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
Fabrikstraße 32
07607 Eisenberg

oder

per E-Mail an Jobcenter-Saale-Holzland-Kreis.Kundenportal@jobcenter-ge.de zurück.

oder Sie nutzen den Postfachservice des Jobcenters.

Hier finden Sie auch Möglichkeit, Ihre Anlagen und Nachweise, z.B. als Foto hochzuladen.

2. Möglichkeit:

Stellen Sie Ihren Antrag online im Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Dafür müssen Sie sich den Antrag herunterladen, am PC ausfüllen und anschließend mit den notwendigen Nachweisen hochladen.

Ausfüllhinweise in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag schnellstmöglich im Jobcenter SHK ein, da Bearbeitungszeiten von uns einzuplanen sind.

Sobald Sie Geldleistungen von uns erhalten, unterstützen wir Sie auch beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung sowie beim Spracherwerb. Wir setzen uns dazu zeitnah mit Ihnen in Verbindung.


Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?

Allgemeines:

  • Hauptantrag Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II
  • Anlage WEP (für weitere Personen ab 15 Jahren)
  • Anlage KI (für Kinder bis 15 Jahren)
  • Ukrainischer Pass/Ausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder Fiktionsbescheinigung für alle Familienangehörige
  • Nachweise über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Bescheid vom Landratsamt, sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunden aller Kinder (sofern vorhanden)
  • Meldebescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Nachweis über die Krankenversicherung für alle Familienangehörigen (z.B. Kopie der Vor- und Rückseite der Chipkarte)
  • Nachweis über deutsches Bankkonto bzw. Bankkonten
  • Schulbescheinigungen aller Kinder (sofern vorhanden)


Einkommen:

  • Anlage EK (Einkommenserklärung für Personen ab 15 Jahre)
  • Arbeitsvertrag oder Lohnbescheinigungen vom Arbeitgeber (sofern vorhanden)
  • Rentenbescheid (z.B.: über Ukrainische Rente, sofern vorhanden)
  • Kindergeldbescheid (sofern vorhanden)


Wohnkosten
(z.B. für eine angemietete Wohnung):

  • Anlage KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung)
  • Mietvertrag oder Nachweis für Ihre Wohnkosten


Sonstiges:

  • Nachweis über bestehende Schwangerschaft

Wie können wir Sie unterstützen?

Eine telefonische Beratung erhalten Sie unter 036691 - 49 100 oder 036691 - 49 103.

Hier können Sie auch einen Termin für die persönliche Antragsabgabe vereinbaren.   

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeitenden sprechen ausschließlich deutsch. Ein Dolmetscher steht uns leider nur eingeschränkt zur Verfügung. Sie können uns unterstützen, indem Sie einen eigenen Dolmetscher organisieren.

Weitere Informationen zum Bezug von SGB II Leistungen finden Sie in den „Kurzinformationen SGB  II“ (ukrainisch).

Weitere Informationen zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier auf deutsch und ukrainisch.  

Des Weiteren hat die Familienkasse zwei Erklärvideos zum Kindergeldantrag,  jeweils auf Russisch und Ukrainisch, eingestellt:

·         Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Russisch)

·         Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Ukrainisch)



Ihre Fragen können Sie per Mail an

Jobcenter-Saale-Holzland-Kreis.Kundenportal@jobcenter-ge.de senden.

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